Die Wahl des Beirats der Mietervertreter*innen steht an: Alle SWSG-Mieter*innen sind dazu aufgerufen, Ihre Vertreter*innen zu wählen. Das Gremium setzt sich aus Beirät*innen aus allen Beständen der SWSG zusammen, die die Interessen der rund 50.000 SWSG-Mieter*innen vertreten. Jetzt geht es um die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten. Der Termin für die Neuwahl steht bereits fest: Bis zum 29. September 2022 können Sie per Briefwahl Ihre Vertreter*innen wählen. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie sich zur Wahl aufstellen lassen möchten.
Die Mietervertreter*innen setzen sich ehrenamtlich und persönlich für ein harmonisches Zusammenleben in der Nachbarschaft ein. Bei Problemen treten sie als Bindeglied zwischen den Mieter*innen und der SWSG auf und versuchen, gemeinsam mit den Beteiligten eine Lösung für die unterschiedlichsten Interessenslagen und Problemstellungen zu finden.
Alle SWSG-Mieter*innen haben je Mietverhältnis die Möglichkeit, sich selbst oder maximal zwei andere Wohnungsmieter*innen als Kandidat*innen vorzuschlagen. Sowohl die Kandidat*innen als auch die Vorschlagenden müssen Vertragspartner*innen der SWSG sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Vorschläge müssen dem Wahlausschuss schriftlich bis spätestens zum 29. Juni 2022 vorliegen. Bitte nutzen Sie hierfür das beigefügte Formular. Sie können das ausgefüllte Formular postalisch an den Wahlausschuss senden:
Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
Wahlausschuss des Beirates der Mietervertreter*innen
Augsburger Straße 696
70329 Stuttgart
Alternativ können Sie den Kandidatenvorschlag in der Geschäftsstelle Bad Cannstatt oder in Ihrem Objektbetreuerbüro abgeben. Gern können Sie uns das Formular auch per E-Mail an service@swsg.de senden.
Der Wahlausschuss setzt sich aus fünf Wohnungsmieter*innen zusammen. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Wahlbezirken.
Die Wahlunterlagen werden im August 2022 an alle SWSG-Mieter*innen versendet. Die Wahl erfolgt geheim und per brieflicher Stimmabgabe. Am 29. September 2022 endet die Wahl mit der Auszählung der Stimmzettel.
Nach der Feststellung des Wahlergebnisses werden die gewählten Mietervertreter*innen schriftlich informiert und mit einer Frist von vier Wochen um Annahme des Ehrenamtes gebeten. Anschließend beginnt die Amtszeit von fünf Jahren.